Unsere Gesellschafter der PREVALO GmbH handeln unabhängig, eigenverantwortlich und mit einem klaren Bewusstsein für die Tragweite ihres Handelns. Verantwortung endet nicht bei formalen Zuständigkeiten oder Eigentumsverhältnissen – sie beginnt dort, wo Entscheidungen Auswirkungen auf andere Menschen und die Gesellschaft haben.
Diese Haltung findet auch ihre Bestätigung in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2026. Der BGH stellt klar, dass Verantwortung im gemeinschaftlichen Kontext nicht delegiert oder vermieden werden kann, sondern von den handelnden Personen aktiv wahrgenommen werden muss – insbesondere dann, wenn gemeinschaftliche Interessen betroffen sind.
Vor diesem Hintergrund verstehen wir Verantwortung nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern als aktives Handlungsprinzip:
Dort, wo Defizite im Rechtssystem oder erkennbare Ungerechtigkeiten bestehen – selbst im Kontext höchstrichterlicher Entscheidungen – übernehmen wir bewusst Verantwortung, auch auf eigenes Risiko.
Ein prägendes Beispiel hierfür ist unser Mitgesellschafter Herr Gorr. Obwohl er heute kein Eigentümer einer der besagten Wohnungen mehr ist, engagiert er sich weiterhin mit großem persönlichen Einsatz. Seine besondere Sorge gilt den Menschen und ihren Arbeitsplätzen. Dieses Engagement zeigt, dass Verantwortung nicht an formale Positionen gebunden ist, sondern Ausdruck innerer Haltung.
Darüber hinaus bringt sich Herr Gorr auch in gesellschaftsrechtliche und politische Grundsatzfragen ein. Dieses Handeln steht exemplarisch für unser Selbstverständnis:
Unabhängigkeit, Verantwortungsbewusstsein und konsequentes Handeln im Sinne des Gemeinwohls.
Hier der Link zum Urteil des BGH am 24. April 2026: Zum Urteil
Wir freuen uns sehr über den gewonnenen Prozess und verweisen auf den TV Beitrag bei „ZDF VOLLE KANNE“ vom 27. April 2026: LINK (Beitrag ab Minute 04:30) .
